5 Gründe für das SKH „Am Erlenborn 2a“
Ein Ende der Notlösungen
Die Schulstraße gehört schnellstmöglich geschlossen, denn diese Notlösung und die Schule liegen 500 m weit voneinander entfernt. Das bedeutet häufiges Hin- und Herlaufen zu Nachmittag-AGs und den Kursen der Musikschule. So mutet man den Erstklässlern, also den schwächsten Verkehrsteilnehmern, die ungünstigsten Bedingungen zu.
An manchen Tagen endet der Schulunterricht um 11:45 Uhr und bis zur Abholung um 16:45 Uhr vergeht eine lange Zeit. Das unzureichende Außengelände und die Innenräume in der Schulstraße werden dem Bewegungsdrang der 50 Kinder, die dort ab Sommer 2018 untergebracht sein werden, nicht gerecht. Die räumliche Situation erschwert die Hausaufgabenbetreuung, denn in Ruhe Hausaufgaben zu bewältigen und Bewegungsdrang passen nicht in einen Raum.
Dabei ist Bewegung ein wichtiger Baustein für ein gesundes Heranwachsen von Kindern. Abhilfe kann – zeitnah und in Schulnähe – nur auf dem städtischen Grundstück „Am Erlenborn 2a“ geschaffen werden.
Mangel an Betreuungsplätzen
Die Stadt protokollierte für die Geschwister-Scholl-Schule bereits zum Schuljahr 2015/16 einen steigenden Bedarf für die Nachmittagsbetreuung bis 17:45 Uhr. So war der Notstand bei den Betreuungsplätzen im Sommer 2017 keine Überraschung. Auch mittelfristig kündigen sich Engpässe an und es wird nicht einfacher, wenn das geplante Neubaugebiet am Flachsacker im Einzugsgebiet der Geschwister-Scholl-Schule entsteht.
Dabei ist das politische, wie interfraktionelle Ziel klar definiert: Versorgung aller Familien mit Betreuungsplätzen und das Vermeiden von Absagen.
In Alt-Schwalbach fehlen also Langzeitbetreuungsplätze, für die weiter die Stadt verantwortlich bleibt. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber eine tragende Säule unseres wirtschaftlichen Erfolges. Ein Schulkinderhaus „Am Erlenborn 2a“ ist die schnellste Lösung, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sich für alle Familien der Geschwister-Scholl-Schule verlässlich fortsetzt.
Steuergelder einsparen
Mit einem Schulkinderhaus „Am Erlenborn 2a“ kann der organisatorische Mehraufwand für die drei Außenstellen Ringstraße, Wiesenburg und Schulstraße beendet werden. Schwalbach spart so jährlich 150.000,- € überflüssige Ausgaben ein.
Das Bestandsgebäude kann saniert werden, denn Baukosten von 6180,- € pro m² Wohnfläche sind nicht zu rechtfertigen, wenn die VONOVIA Sozialwohnungen für 1800,- €/qm Wohnfläche realisiert. Und das sind keine Phantasiezahlen, denn 11,25 Mio. € für 1820 m² Neubau stehen in der Magistratsvorlage, die zurückgestellt wurde und die zur Entscheidung steht, wenn der Bürgerentscheid scheitert.
Ein Schulkinderhaus baut sich günstiger. Es braucht keinen Keller, keine Tiefgarage, kein oberirdisches Parkdeck und es wird kein viergeschossiger Wohnklotz. Direkt neben der Schule könnte Platz für 700-800 m² Grundschulbetreuung entstehen und kostenintensive Notlösungen werden endlich aufgelöst.
Eine nachhaltige Investition
Von der Geschwister-Scholl-Schule erwarten einige Politiker verlängerte Unterrichtszeiten. Nur fehlt der Schule hierfür einfach alles: offene Stellen sind nicht besetzt, Lehrkräfte sind bis an ihre Grenzen belastet, zu oft werden Klassen zusammen unterrichtet, die Projektwoche ist abgesagt und alle Förderstunden sind gestrichen.
Vom Kreis fordern sie die erweiterte Schulbetreuung, aber das ist im Vereinsheim der Kleingärtner oder in ehemaligen Sozialwohnungen schwer vorstellbar. Der Kreis wird sein Schulgelände dafür irgendwann ausbauen müssen, weil Klassenräume, Aufenthaltsräume für die Lehrer/innen und Personal und eine Mensa fehlen. Danach ist das Schulgelände voll.
Mit einem gut konzipierten Schulkinderhaus „Am Erlenborn 2a“ hilft man der Schule bei ihrem selbstbestimmten Weg in die verlässliche Halbtagsgrundschule bis 14:00 Uhr ohne dass der Schulbetrieb in Bedrängnis gerät und gleichzeitig baut die Stadt ihre Langzeitbetreuung dort aus.
Schwalbachs Verantwortung
Es gibt noch keinen Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung, aber Hessen und Berlin werden es in naher Zukunft entscheiden. Dabei setzt die Politik konsequent den bereits eingeschlagenen Weg der Platzgarantie für Eltern von Kita-Kindern fort.
Unabhängig davon verpflichtete sich Schwalbach bereits vor langer Zeit selbst, die Betreuung seiner Grundschulkinder zu übernehmen. Für die Geschwister-Scholl-Schule ist dies in einer verwaltungsrechtlichen Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt geregelt. Sie beruht auf 1. dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJHG), 2. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und 3. der Satzung der Stadt Schwalbach am Taunus.
Die Stadt hat den Auftrag zu handeln und das bestätigte das Parlament im November 2017 erst per Beschluss: „Die Stadt Schwalbach wird weiterhin ein dem Bedarf entsprechendes verlässliches Betreuungsangebot für Grundschulkinder vorhalten.“ [StVV 09.11.2017, 18/A 0038].
Katja Lindenau, Dr. Juliane Kamphus, Christian Wenske
Schwalbach, den 23.02.2018