Foto der Stimmübergabe

Stellungnahme zur Ablehnung des Bürgerbegehren

Das erfolgreiche Bürgerbegehren wurde mit aller Sorgfalt und unter Einbeziehung mehrerer Juristen formuliert. Wir haben die Haushaltspläne der Jahre 2014 bis 2017, die entsprechenden Vorlagen des Magistrats zu den Bauvorhaben am Erlenborn, der Kita am Park und natürlich die Lage vor Ort einbezogen. Wir halten das Begehren für gültig.

Die vorliegenden Bewertungen des Hessischem Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gehen ganz offensichtlich von falschen Voraussetzungen aus und kommen nur deswegen zu Ihrem ablehnenden Urteil:

  • so geht man davon aus, dass das Bestandsgebäude vor dem Bau eines SKHs abgerissen werden muss. Das ist nicht der Fall.
  • Die gleiche Stellungnahme bemängelt die Kostendeckung aus den Rücklagen, weil man diese für nicht verfügbar hält. Auch das ist falsch, sie sind in den vorliegenden Haushalten ausgewiesen und verfügbar. Das bestätigen auch die vorliegenden Vorlagen des Magistrats zum Wohnungsbau an dieser Stelle.
  • es wird eine fehlende Berechnung der Folgekosten bemängelt. Sicher ist jedoch, dass die laufenden Betriebskosten für ein stadteigenes und schulnahes Zentralgebäude unterhalb der Kosten für drei angemietete, verteilte Räumlichkeiten liegen werden, so wie es im Begehren dargelegt wurde.

Offensichtlich sind bei der Kommunikation zwischen Rathaus und  Verbänden zu wesentlichen Punkten wichtige Informationen verloren gegangen.

Wir hoffen, dass die Stadtverordneten den Bürgerwillen und die Mängel an der Beurteilung der Verbände, sowie die daraus abgeleitete und für uns fehlerhafte Begründung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ebenso bewerten wie wir und das Bürgerbegehren durch Ablehnung der Magistratsvorlage 18/M 0069 anerkennen.

2000 Bürgerinnen und Bürger sprechen sich für den Bau eines SKH auf dem freien Grundstück am Erlenborn aus. Die Willensbekundung ist klar und deutlich. Die Stadtverordnetenversammlung sollte das anerkennen und Pläne für den Wohnungsbau an dieser Stelle verwerfen, um die Planung für ein SKH am Erlenborn anzustoßen.

Wenn dem Parlament die 2000 vorhandenen Unterschriften nicht ausreichen, ist eine Abstimmung durch die Bürger der richtige Weg um die letzten Unklarheiten zu beseitigen. Ob dies über ein Bürgerbegehren oder ein Vertreterbegehren erfolgt, ist für uns zwar nicht egal, aber in diesem Fall zweitrangig. In jedem Fall muss über den Text eines Vertreterbegehrens abgestimmt werden.

Wir werden weiterhin für den Bau des SKH auf dem freien städtischen Grundstück am Erlenborn werben. Es ist für unsere Stadt die richtige Lösung.

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