Ja zum neuen Schulkinderhaus


In aller Kürze: Wir wollen…

  • ein neues Schulkinderhaus in Schulnähe und dadurch die Anzahl der bald 4 (!) Zweigstellen reduzieren
  • als Standort für das neue Schulkinderhaus das städtische Grundstück „Am Erlenborn“ nutzen, das direkt neben der Geschwister-Scholl-Schule
  • ein verlässliches Betreuungsangebot für die Grundschulkinder erreichen, das auch langfristig tragfähig ist, um die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf zu gewährleisten.
  • ausreichend Flexibilität für weiterhin steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen und wachsende Schülerzahlen erhalten.

Warum ein Bürgerbegehren?

Es gibt zwei Vorschläge für das Grundstück „Am Erlenborn“:

Neubau eines Schulkinderhauses

Neubau von Wohnungen

Der Vorschlag für ein neues Schulkinderhaus wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 abgelehnt. Wir – die Bürgerinitiative „Ja zum neuen Schulkinderhaus in Schwalbach“ – glauben, dass das die falsche Entscheidung ist.


Was spricht für ein neues Schulkinderhaus?

  • Schulnähe: Am Nachmittag finden in der Schule AGs und Kurse der Musikschule statt. Die Hausaufgaben werden in den Klassenräumen betreut (Ausnahme: Schulstraße) und das Außengelände der Schule wird zum Spielen und Toben an der frischen Luft genutzt. Für jede dieser Aktivitäten laufen die Grundschüler von ihrem Schulkinderhaus (Haupthaus oder Außenstellen) zur Schule hin und wieder zurück. Ein Schulkinderhaus in Schulnähe ist daher ein großer Vorteil für die Kinder und ihre Betreuungskräfte.
  • Verringerung der Außenstellen: Die Zahl der Außenstellen zum „Haupthaus“ (Schulkinderhaus 1, gebaut 2003) hat sich Schritt für Schritt erhöht. Alle Außenstellen wurden als Provisorien angelegt. Dies sind:
    1. „Kinderwohnung“ (seit 2006): zwei umgewidmete Sozialwohnungen in einem städtischen Wohnhaus in der Ringstraße
    2. „Wiesenburg“ (seit 2007): das angemietete Vereinsheim der Kleingärtner
    3. „Moosburg“ (SKH 2 seit 2008 und erweitert in 2011): die angemietete 1. Etage auf dem Gelände des Baustoffgroßhandels Moos
    4. „Schulstrasse“ ( ab Herbst 2017): eine angemietete ehemalige Sparkassen-Filiale.

Die Zusammenlegung von Außenstellen in ein neues und größeres Schulkinderhaus schafft den geeigneten Raum für die Kinder, die im Schulkinderhaus nicht nur betreut, gebildet und (mit)-erzogen werden, sondern hier auch ihr „Mittags- und Nachmittagszuhause“ haben. Die so frei werdenden Außenstellen könnten wieder als Geschäfts‑, Vereins- oder Wohnräume dienen.

  • Geringere Aufwendungen: Die Aufwendungen für Hauswirtschafts-, Küchen- und Reinigungskräfte lassen sich reduzieren, wenn Standorte zusammengeführt werden. In einer gemeinsamen Einrichtung wird der Ausfall von Betreuungspersonal (z.B. im Krankheitsfall) besser und effizienter abgefangen, was die Probleme mit dem Fachkräftemangel entspannt. Weiterhin ist mit Einsparungen bei Strom, Heizung, Telefon u.ä. zu rechnen.
  • Angebotsvielfalt: In einem größeren Schulkinderhaus können „Spezialräume“ wie Ruheraum, Bewegungsraum, Werk- und Bastelraum realisiert werden. In einer Einrichtung mit einem oder zwei Räumen ist dies nicht möglich.
  • Geringere Mietkosten: Laut Haushaltsplan wendet die Stadt etwa 100.000 € pro Jahr für Mieten im Zusammenhang mit der Schulkinderbetreuung auf. 24.000 € pro Jahr kostet zukünftig die neue Außenstelle in der Schulstraße. Fallen die angemieteten Außenstellen weg, reduzieren sich die Gesamtkosten (auch unter Berücksichtigung des Gebäudeunterhalts für das neue Haus) deutlich.

Was also spricht gegen die geplanten Wohnungen „Am Erlenborn“ ?

  • Zuallererst: Wir sind der Meinung: Bezahlbarer Wohnraum ist wichtig!
  • Wohnungen müssen aber nicht in unmittelbarer Schulnähe entstehen. Für ein Schulkinderhaus ist das ein idealer Standort.
  • Die Kosten von 315.000 € bis 562.500 € pro zusätzlicher (Sozial-)Wohnung sind zu hoch! Für das Geld kann man sich in Schwalbach ein Haus bauen. Der Plan sieht folgendermaßen aus: entweder 6 zusätzliche Wohnungen für wenigstens 1,89 Mio. € oder 20 zusätzliche Wohnungen für 11,25 Mio. €.
  • 500 Meter entfernt plant die Stadt das Neubaugebiet „Am Flachsacker“, wo auch bezahlbare Wohnungen vorgesehen sind.

Wie können Sie das Bürgerbegehren unterstützen?

  • Mit Ihrer Unterschrift. Unterschreiben kann jeder, der in Schwalbach wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten mit Erstwohnsitz in Schwalbach gemeldet ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Indem Sie selbst Unterschriften sammeln, z.B. im Freundes- und Bekanntenkreis. Die Unterschriftenliste und „Tipps zum Sammeln“ finden Sie im Bereich /Unterschreiben/
  • Durch eine finanzielle Spende für Informationsmaterial, Plakate etc. Sprechen Sie uns einfach an.

Weitere Information über das Bürgerbegehren finden Sie…

… auf dieser Homepage

… auf Facebook ja.zum.SKH

… im persönlichen Gespräch bei unseren Aktionen und Unterschriftensammlungen.