Katja Lindenau

Kommentar zu den nun vorliegenden Stellungnahmen

Sind die Expertisen der Verbände korrekt? Ein Kommentar von Katja Lindenau.


Der Haushalt 2017 enthält 1,5 Mio. Euro Investitionskosten für ein Wohnhaus am Erlenborn 2. Diese Rückstellung bleibt, auch wenn man lieber ein SKH baut: Wir fragen uns: Welche Informationen bekamen die Gutachter nicht? 

Wir haben schon viel erreicht, denn unser Bürgerbegehren hat dazu geführt, dass sich alle Parteien über die Situation der Schulkinderhäuser Gedanken machen, ihre Prioritäten festlegen und den BürgerInnen ihr Zukunftskonzept der Grundschulbetreuung an der GSS vorstellen müssen.
Die Gutachter bestätigen nun, dass unser Bürgerbegehren die wesentlichen verwaltungsrechtlichen Vorgaben erfüllt und ich widerspreche hiermit der Darstellung in der Pressemitteilung von Frau Bürgermeisterin Christiane Augsburger. Kritisch gesehen wird in beiden Stellungnahmen lediglich ein Punkt und zwar der Kostendeckungsvorschlag zu den laufenden und zwangsläufigen Folgekosten, die es tatsächlich nicht gibt und damit wird über die Richtigkeit dieses Kritikpunktes noch zu diskutieren sein.
Im Einzelnen: Spätestens beim Lesen der Seite 8 der Stellungnahme des hessischen Städte- und Gemeindebund e.V. hätte Frau Augsburger es postwendend zur Überarbeitung zurück senden müssen. Die Gutachterin nimmt Bezug auf die, Ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und auf vielen Seiten ist unübersehbar, dass relevante Sachverhalte oder Informationen wohl nicht zur Verfügung gestellt wurden.

So wird z.B. bemängelt, dass Investitionskosten für den Abriss des Bestandsgebäudes nicht enthalten sind, eine Feuerwehrzufahrt nötig und dass das Baufenster zu klein für ein Schulkinderhaus wäre. Diese Argumente gehen erkennbar am Sachverhalt vorbei und hätte einer Richtigstellung durch die Verwaltung bedurft. Die M-Vorlage zu den Wohnungen am Erlenborn belegt, dass Platz für 450-560 qm Wohnfläche vorhanden ist, um neben dem Bestandsgebäude zu bauen und die Feuerwehrzufahrt existiert bereits.

Lt. Seite 10 liegt die Vermutung nahe, dass nur der Haushaltsplan 2017 übermittelt wurde, ohne die tatsächlichen Rücklagen der Stadt mit anzugeben. Richtig wäre gewesen auch die Haushalte 2013-2016 anzuschauen, denn seit Jahren wird der Schwalbacher Haushalt defizitär geplant, obwohl die großen Gewerbesteuerzahlenden Unternehmen gleichbleibend am Ort sind und seit Jahren stabile Steuereinnahmen garantieren. Durch den regelmäßig defizitären HH-Ansatz wird in Schwalbach wiederum regelmäßig ein millionenschwerer und damit nicht überraschender Überschuss erzielt.

So mussten in 2016 die Einnahmen auf zusätzliche etwa 35 Mio. Euro korrigiert werden und die Investitionen für ein neues SKH sollen genau aus diesen erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden. Außerdem enthält der HH 2017 bereits 1,5 Mio. Euro Investitionskosten für ein Gebäude am Erlenborn, die der HSG aber in seiner Stellungnahme gar nicht berücksichtigt. Der hessische Städtetag wiederum verweist diesbezüglich auf die im Begehren angegebenen 30 Mio. Euro (quasi der „Sparstrumpf“ der Stadt Schwalbach) und liefert gleich das passende Argument: er bestätigt, das Rücklagen die voraussichtlich nicht zum HH-Ausgleich benötigt werden, für zukünftige Investitionstätigkeiten vorgehalten werden dürfen, solange es sich um eine Rücklage handelt, die über den zur Absicherung der Gemeinde erforderlichen Betrag hinaus geht.

Dem ist so, lt. Mitteilung von Frau Augsburger im Höchster Kreisblatt vom 11.09.2017 besitzt die Stadt Schwalbach 60 Millionen Euro angelegt in Festgeld bei nur knapp 2 Millionen Schulden. Dies sind erhebliche Rücklagen, die weit über das hinausgehen, was die Stadt als allgemeine Rücklage vorzuhalten hat. Der Städtetag bestätigt, dass in diesem Fall unser Vorschlag hinsichtlich der Investitionskosten ordnungsgemäß ist. Zum Vergleich: würde die Stadt Schwalbach nicht, über darüber hinausgehende Rücklagen verfügen, hätte der Magistrat mit der M-Vorlage gar nicht vorgeschlagen dürfen, alternativ an gleicher Stelle bis zu 11,25 Mio.Euro in Wohnungen zu investieren.

Der einzige Kritikpunkt der in beiden Stellungnahmen aufgeführt wird, bezieht sich auf die voraussichtlichen Höhen der laufenden Kosten und die zwangsläufigen Folgekosten, die angeblich nicht beziffert wurden. Sinn und Zweck der Pflicht zum Kostendeckungsvorschlag ist, Kosten möglichst genau darzustellen, so dass die Bürger sich ein eigenes Bild darüber machen können, welche Folgen das Projekt für die Gemeinde hat. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vertreterbegehren kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich ist, womit Frau Augsburger mit Ihrem Vorschlag für ein Vertreterbegehren indirekt und öffentlich bestätigt, dass Sie grundsätzlich kein Problem bei der Finanzierung eines neuen Schulkinderhauses sieht.

Zur Pflicht, dass die laufenden Kosten und zwangsläufigen Folgekosten angegeben werden müssen, zitieren beide Gutachter aus entsprechenden Gerichtsentscheidungen. Die Pflicht gilt auch, wenn „unter dem Strich“ gar keine Mehrkosten entstehen und folgerichtig steht es genauso im Begehren, denn unser Kostendeckungsvorschlag zur Finanzierung der laufenden Kosten deckt sich über die Schließung der drei Zweigstellen Wiesenburg, Ringstrasse und Schulstrasse. Es erscheint selbsterklärend, dass bei gleichbleibender Zahl an Plätzen und konstantem Personal mit keinen Mehrkosten im lfd. Betrieb geplant werden muss, sobald Plätze mehrerer Standorte an einem neuen Standort zusammengelegt werden. Dies konnte von uns nur pauschal angegeben werden, weil es bei der Schulstrasse mangels Betriebsgenehmigung und Inbetreibnahme noch keine laufenden Kosten gibt. In den Stellungnahmen wurde nicht berücksichtigt, wie dies von uns hätte bilanziert werden sollen, wenn die laufenden Kosten im städtischen Haushalt 2017 gar nicht angegeben wurden, weil sie nicht vorgesehen waren.

Eine Bilanzierung geht erst jetzt und zwar mit Veröffentlichung des HH-Plan 2018. Übrigens: mit dem HH-Plan 2018 lässt sich berechnen, dass mit der Schließung der drei Zweigstellen und dem Umzug in ein drittes Haupthaus und bei gleichbleibendem Etat mindestens 25 zusätzliche Betreuungsplätze finanziert werden könnten, quasi 25 neue Plätze inklusive wären oder umgekehrt, dass eine Zusammenlegung erheblich Kosten spart. Des Weiteren wirken zukünftige Mieteinnahmen aus der Ringstrasse Kostenentlastend. Nähere Ausführungen zu den laufenden Kosten und zwangsläufigen Folgekosten dürften daher entbehrlich sein, zumal lt. Stellungnahmen zu berücksichtigen ist, dass die Erwartungen an die Darlegungen Ehrenamtlicher nicht überspannt werden dürfen.

Ich teile nicht die Meinung von Frau Augsburger, dass wir eine Diskussion über die rechtliche Bewertung der Kostendeckung vermeiden sollten. Gerade wenn mit einer sinnvollen Investition in ein neues SKH nachweislich und ganz einfach Kosten reduziert werden können, lohnt es sich mit den BürgerInnen darüber zu sprechen. Unsere Stadtverordnete sind ebenfalls BürgerInnen unserer Stadt und sie beraten und entscheiden jährlich über den Schwalbacher Haushalt. Auch allen anderen BürgerInnen sollte man zutrauen, sich mit dem städtischen Haushalt und Kosten auseinander setzten zu können. Meistens mangelt es doch nur an Zeit, Willen und dem Spaß an Zahlen.

Die BI hat den Schwalbacher BürgerInnen angekündigt, sich um einen Konsens mit allen Fraktionen für ein neues SKH zu bemühen. Wir haben es versucht und alle Parteien eingeladen, sich an diesem Projekt zu beteiligen, aber unsere weiterentwickelte Idee zur Vorlage der CDU teilen noch nicht alle Fraktionen.

Wir können mit einem Bürgerbegehren oder Vertreterbegehren nicht erreichen, dass die GSS zur Ganztagsschule wird. Auch die Stadtverordnetenversammlung kann nicht beschließen, dass diese Schule Ganztagsschule wird. Die Stadt Schwalbach hat sich vertraglich verpflichtet die Grundschulbetreuung zu organisieren und das Angebot auf Grundschulbetreuung durch den Kreis im Jahr 2008 abgelehnt. Auf dieser Basis konnte das Bürgerbegehren nur die Forderung nach einem weiteren Schulkinderhaus enthalten, dass bei einer nachträglichen Entscheidung der Schule, doch Ganztagsschule zu werden, gut in den Schulbetrieb integriert werden könnte. An der GSS sind wir davon allerdings noch weit entfernt.

Wir haben überlegt, wie wir die LehrerInnen der GSS ermutigen könnten, eine Entscheidung für die Ganztagsschule zu treffen. Das gelingt sicher nicht, wenn man die Schule auffordert und die Pistole auf die Brust setzt und mit einer Vorlage beschließen möchte, dass die GSS ab 2020 Ganztagsschule werden soll.

Wir möchten auf dem städtischen Teilgrundstück „Am Erlenborn“ einen Hort ermöglichen, der den Übergang in den Ganztagsschulbetrieb erleichtert, dessen Herzstück eine zentrale Mensa und ein Bistro für den Schulbetrieb werden könnte.  Zug um Zug könnten so die Mittagessenzeiten, AGs und die Hortbetreuung in den Stundenplan integriert werden, um langfristig die Betreuung im Rahmen des Paktes für den Nachmittag bis 14.30 Uhr zu übernehmen. Also eigentlich dass, was die FDP/SPD-Koalition jetzt für die GSS fordert.

Wenn Frau Augsburger uns ein Vertreterbegehren anbietet, dann hat die Verwaltung aus Gesprächen mit dem Kreis doch längst erkannt, dass ein neues SKH am Erlenborn notwendig ist. Ihr Angebot ist damit auch eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn Sie weiß inzwischen, dass für den Pakt für den Nachmittag mehr Räumlichkeiten als angenommen zur Verfügung stehen müssen. Gleichzeitig bestätigt sich der weitere Bedarf an Betreuungsplätzen und die 2000 Unterschriften zeigten, dass die Akzeptanz für die Schulstrasse schon jetzt fehlt und sich über das Schuljahr 2019/2020 nicht verbessert,  zumal lt. HH-Plan 2018 kostenneutral mindestens 25 zusätzliche Betreuungsplätze finanziert werden könnten, sobald die Zweigstellen Wiesenburg, Ringstrasse und Schulstrasse in einem neuen Haus zusammen geführt werden.

Deshalb werde ich mich nächste Woche in der BI noch einmal dafür einsetzen, dass wir einen letzten Versuch unternehmen, die derzeitige parlamentarische Mehrheit in Schwalbach, für ein neues SKH „Am Erlenborn“ zu begeistern und zwar ohne Bürgerentscheid. Ob dieser Weg eingeschlagen wird, entscheidet allein die Politik.

– Katja Lindenau

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